Pflegezuschuss – diese finanzielle Unterstützung steht pflegenden Angehörigen zu
Leistungen und Voraussetzungen.
In Österreich wird Ihnen als pflegender Angehöriger eine finanzielle Unterstützung gewährt, wenn sie eine Ersatzpflege beauftragen wollen. Bitte beachten Sie, dass nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden können.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Bewilligung des Pflegezuschusses erfüllt sein:
Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend:
- Einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3 bis 7
- Einen nahen Angehörigen mit einer demenziellen Erkrankung und Pflegegeld mindestens der Stufe 1
- Einen nahen minderjährigen Angehörigen mit Pflegegeld mindestens der Stufe 1
- Aufgrund von Krankheit, Urlaub oder weiteren wichtigen Gründen sind Sie vorübergehend verhindert, sodass Sie die Pflege nicht durchführen können
Damit Ihnen als pflegender Angehöriger ein Pflegezuschuss zusteht, darf Ihr Netto-Gesamteinkommen diese Beträge nicht übersteigen:
- Pflegestufe 1 bis 5: 2.000 €
- Pflegestufe 6 bis 7: 2.500 €
Einkommen, die nicht angerechnet werden, sind unter anderem Sonderzahlungen, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder, Familien- und Studienbeihilfen.
Für unterhaltsberechtigte Angehörige erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 400 €, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit einer Behinderung erhöht sich die Grenze um 600 €.
Höhe der finanziellen Unterstützung für pflegende Angehörige
Pro Jahr beträgt der Pflegezuschuss maximal bei:
- Pflegestufe 3: 1.200 €
- Pflegestufe 4: 1.400 €
- Pflegestufe 5: 1.600 €
- Pflegestufe 6: 2.000 €
- Pflegestufe 7: 2.200 €
Pflege demenziell erkrankter oder minderjähriger Angehöriger
Bei der Pflege demenziell erkrankter oder minderjähriger Angehöriger werden folgende finanzielle Unterstützungen geleistet:
- Pflegestufe 1-3: 1.500 €
- Pflegestufe 4: 1.700 €
- Pflegestufe 5: 1.900 €
- Pflegestufe 6: 2.300 €
- Pflegestufe 7: 2.500 €